Derzeit stehen keine freie Gärten zur Verfügung. Wer sich in unsere Warteliste eintragen möchte, wird gebeten, sich persönlich in der Sprechstunde des Vorstands vorzustellen. Sie findet jeden zweiten Mittwoch im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr im Vereinszimmer statt.
Mit der Pacht eines Kleingartens sind u.a. verbunden:
- freie Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gepachteten Parzelle im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG), der Kleingartenordnung des Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. und der Satzung des KGV Erholung e.V.
- Interesse an einem toleranten und friedlichen Miteinander
- Teilnahme am Vereinsleben (u.a. Beteiligung an Arbeitseinsätzen, Mitgliederversammlungen sowie Unterstützung z.B. bei Veranstaltungen und Bauvorhaben)
Bei Interesse an einem freien Garten nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Vorstand auf. Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung und zum gegenseitigen Kennenlernen.
Die Schätzpreise sind als Maximalbeträge für die individuelle Preisverhandlung zwischen altem und neuem Pächter zu verstehen. Als Grundlage für den Verkauf kann dieser Mustervertrag genutzt werden.
WICHTIG: Der Kaufvertrag erlangt erst seine Gültigkeit, wenn eine Mitgliedschaft im Verein vorliegt und der Pachtvertrag unterschrieben wurde.
>> Noch mehr Wissenswertes zur Pacht eines Kleingartens (Kosten, Kaufvertrag, Übergabe etc.)