Freie Gärten

Derzeit stehen keine freien Gärten zur Verfügung. Auch die Warteliste, die wir in der Vergangenheit geführt haben, ist aufgrund der großen Nachfrage im Jahr 2020 geschlossen worden. Wir bitten um Verständnis!

Wenn Pächter ihre Parzelle abgeben, werden die Interessenten anhand der Warteliste darüber informiert. Da nicht jedem Interessenten jede Parzelle gefällt, kann man bei der ein oder anderen Parzelle auf der Warteliste vorrutschen.

Darüber hinaus ist es gern gesehen, wenn sich Interessierte für ein gegenseitiges Kennenlernen in der Sprechstunde vorstellen.

Mit der Pacht eines Kleingartens sind u.a. verbunden:

  • freie Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gepachteten Parzelle im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG), der Kleingartenordnung des Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V.  und der Satzung des KGV Erholung e.V.
  • Interesse an einem toleranten und friedlichen Miteinander
  • Teilnahme am Vereinsleben (u.a. Beteiligung an Arbeitseinsätzen, Mitgliederversammlungen sowie Unterstützung z.B. bei Veranstaltungen und Bauvorhaben)

Bei Interesse an einem freien Garten nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Vorstand auf. Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung und zum gegenseitigen Kennenlernen.

Die Schätzpreise sind als Maximalbeträge für die individuelle Preisverhandlung zwischen altem und neuem Pächter zu verstehen. Als Grundlage für den Verkauf kann dieser Mustervertrag genutzt werden.

WICHTIG: Der Kaufvertrag erlangt erst seine Gültigkeit, wenn eine Mitgliedschaft im Verein vorliegt und der Pachtvertrag unterschrieben wurde.

>> Noch mehr Wissenswertes zur Pacht eines Kleingartens (Kosten, Kaufvertrag, Übergabe etc.)